| Mitgliedschaft |
AnmeldeformularMitgliedsbeiträge
Familien-Beitrag:
A) Sind beide Elternteile aktive Mitglieder, dann sind alle Kinder B) Für alleinerziehendes aktives Mitglied gilt die gleiche Regelung. C) Sind die Eltern keine Mitglieder, bezahlen max. zwei Kinder. Bei drei und mehr Kinder sind die jüngsten Kinder beitragsfrei. Zur Klarstellung der Familienbeiträge ist ein schriftlicher Antrag an den Schatzmeister(in) zu stellen. Die Mitgliedsbeiträge sind zu Beginn eines jeden Jahres bzw. mit Beginn der Mitgliedschaft fällig. Anschriften- und Namenswechsel sowie Änderung der Bankverbindung sind unverzüglich dem Geschäftsführer mitzuteilen. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Jahresbeitrag; ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Weitere Details sind in der jeweils gültigen BEITRAGSORDNUNG geregelt.
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